Aus witterungsbedingtem Anlass möchten wir ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Ausbringen von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln hinweisen. Die Böden müssen zum Zeitpunkt der Überfahrt durchgängig aufgetaut sein, sie dürfen nicht wassergesättigt, überschwemmt oder schneebedeckt sein.
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