Allgemein gültig ist in der Düngeverordnung festgelegt, dass das Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsstoffen verboten ist, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. In Hessen wurde diese Vorgabe zum Düngen auf angefrorenen Boden präzisiert.
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Pflanze Aktuell
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