Nach der Ernte ist vor der Ernte, ähnliches könnte von der Bodenbeprobung behauptet werden. Gesetzliche Vorgaben sind dabei relativ einfach einzuhalten (Untersuchungen alle sechs Jahre, Bilanzierung von N und P). Jedoch wird bei diesem Vorgehen unzureichend die Anforderung der jeweiligen Fruchtfolgen berücksichtigt. Je nach Erntegut können Nährstoffentzüge sehr hoch sein und so auch die Bodengehalte deutlich absinken (z.B. Kartoffeln, Sonnenblumen oder Silomais). Für die Folgefrucht kann dies…
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