Hanse-Agro – Beratung & Entwicklung GmbH

Landwirtschaftliches Beratungsunternehmen für Pflanzenbau, Betriebswirtschaft und Vermarktung

Die Hanse-Agro – Beratung & Entwicklung GmbH ist ein privates und unabhängiges landwirtschaftliches Beratungsunternehmen. Aufgeteilt auf zwei Schwesterfirmen widmen wir uns sowohl der Pflanzenbau- als auch der Unternehmensberatung.

Im wachsenden Spannungsfeld der Politik und den stetig steigenden Anforderungen mit wechselnden Rahmenbedingungen glauben wir nicht, dass eine einzelne Person beiden Tätigkeitsfeldern gerecht werden kann. Vielmehr setzen wir auf eine intensive Zusammenarbeit und einen stetigen Austausch zwischen unseren Beratern.

 

Akuelle Pflanzenbau Infos

Praxisversuche – smart und sicher! Nominiert für den Innovationspreis „DLG-Agrifuture Concept Winner“ für landtechnische Pionierarbeiten und Zukunftsvisionen

03.10.2023

Nominiert für den Innovationspreis „DLG-Agrifuture Concept Winner“ für landtechnische Pionierarbeiten und Zukunftsvisionen: AMAZONE, EXAgT, EXA Computing, geo-konzept, Hanse-Agro, die Fachhochschule Kiel und das Startup AgDoIT haben gemeinsam ein neues Konzept entwickelt, um einen entscheidenden Impuls für die Zukunftsfähigkeit der Pflanzenproduktion weltweit zu geben:  ISO Farm Research - für rundum effiziente und sichere Praxisversuche mit automatisierter Versuchsplanung, Umsetzung, Datenerfassung und Analyse.

Landwirtschaft wird immer komplexer

Erfahren Sie hier mehr zu dem Konzept

Das Journal Compact für die Frühjahrssaison ist online. Die Datei ist auf der Website im Bereich Pflanzenbauberatung --> Journal Compact zu finden.

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Die Schwefelmenge in Mineraldüngern kann entweder in der Form von elementarem Schwefel (S) oder als Schwefeltrioxid (SO3), dem Anhydrid der Schwefelsäure, angegeben werden. Aktuell kommen wieder vermehrt Dünger auf den Markt, die statt der üblichen Angabe als elementaren Schwefel die Angabe Schwefeltrioxid haben. Die Art der Deklaration macht es schwieriger die jeweiligen Schwefeldünger in ihrem Schwefelgehalt miteinander zu vergleichen.

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Allgemein gültig ist in der Düngeverordnung festgelegt, dass das Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsstoffen verboten ist, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. In Hessen wurde diese Vorgabe zum Düngen auf angefrorenen Boden präzisiert.

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Wie in der letzten Woche bekannt gegeben wurde, dürfen durch die Saatgutknappheit in diesem Frühjahr Saatgutpartien mit minderwertiger Qualität in den Umlauf gebracht werden. Das betrifft vor allem Sommergersten-, Hafer- und Ackerbohnen-Saatgut, aber kein Sommerweizen. Nach einem Antrag Deutschlands und dem daraus folgenden Beschluss der EU-Kommission dürfen Saatgutpartien mit einer niedrigeren Keimfähigkeit als von Z-Saatgut gewohnt, vertrieben werden.

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Während es in einigen Regionen Deutschlands nach wie vor sehr nass und eher kalt ist, konnte in den letzten Tagen in Sachsen, bei sonnigem Wetter und milden Temperaturen, bereits der erste Zuflug von Rüsslern beobachtet werden. Im Fokus stehen hier der Große Rapsstängelrüssler und der Gefleckte Kohltriebrüssler. Falls noch nicht geschehen, sollten jetzt Gelbschalen aufgestellt und regelmäßig auf Zuflug kontrolliert werden!

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