Nachdem die Glyphosatanwendung vor der Ernte verboten wurde, spielt die Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern, besonders Quecke, auf der Stoppel eine noch größere Rolle. Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel dürfen innerhalb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche max. 2-mal mit einem Abstand von 40 Tagen angewendet werden. Wobei die max. Wirkstoffmenge von 2,9 kg/ha und Jahr nicht überschritten werden darf (NG352).

Die Anwendung ist in vielen Bereichen ein wichtiger Baustein, als Beispiel sei hier die Anwendung gegen resistenten Ackerfuchsschwanz, Weidelgras oder Trespe genannt. In Verbindung mit einer ordentlichen Bodenbearbeitung kann so die Voraussetzung für eine ausreichende Ackerhygiene geschaffen werden.

Nach der Ernte darf Glyphosat auf der Stoppel nur gegen perennierende, also andauernde Unkräuter auf betroffenen Teilflächen eingesetzt werden. Dazu zählen z.B.: Quecke, Ackerschachtelhalm, Ackerwinde, Ackerkratzdistel, Ampfer. Wenn es die gute fachliche Praxis hergibt, muss die Ausfallkultur mechanisch bekämpft werden. Nur auf erosionsgefährdeten Flächen darf Glyphosat ganzflächig eingesetzt werden.  Der rechtliche Rahmen ist im Bundesgesetzblatt nachzulesen.

Nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die zugelassenen Anwendungsmöglichkeiten von Glyphosat.

Zur Wirksamkeit und sinnvollen Anwendungen:

Sollen nach der Ernte Quecken bekämpft werden, so müssen diese mindestens 4 neue Blätter ausgebildet haben. Zudem ist das Blatt/Rhizomverhältnis zu beachten. Je kürzer die Rhizome sind, umso besser ist die Wirkung. Daher sollte bei der Bekämpfung je nach Vorfrucht, was die Boden­bearbeitung betrifft, differenziert vorgegangen werden.

Vorgehensweise nach Raps:

1.   Bei Niederschlägen vor, während und nach der Ernte sollte keine mischende Bodenbearbeitung (Striegel o. ä.) durch­geführt werden, um die Rapssamen nicht un­nötig zu vergraben und einen schnellen Wieder­austrieb der Quecke zu gewähren. Bei ausreichend großer Schnitthöhe sind die Pflanzen evtl. sogar nach der Ernte noch intakt.

2.   Bei trockenen Verhältnissen darf der Boden nur leicht angerissen werden, um die Queckenentwicklung nicht zu stören. Eine nachlaufende Walze sollte die Rapssamen andrücken, um den Keimvorgang zu fördern. Möglich sind Walzen oder Strohstriegel.

Vorgehensweise nach Getreide:

1.   Bei ausreichend Zeit bis zur nachfolgenden Bestellung, kann eine flache Stoppel­bearbeitung erfolgen und es wird dann nach erfolgtem Wieder­austrieb der Quecke (mind. 4 Blätter) später behandelt.

2.   Bei knapper Zeit bis zur Bestellung der Folgekultur, sollte die Stoppelbe­arbeitung ganz unterbleiben oder zumindest so gestaltet werden, dass die Pflanzen nicht stärker geschädigt werden. Dazu können leichte Eggen, Striegel oder Walzen zum Einsatz kommen. Wichtig dabei ist, möglichst schnell gegen die Quecken handeln zu können (auch mind. 4-Blätter).

Vorgehensweise nach Mais:

1.   Soll Getreide nach Mais angebaut werden, besteht regelmäßig ein Zeit­problem. Allerdings sind die Quecken nach Mais meist unbeschädigt, so dass sie sofort behandelt werden können. Problem kann hier jedoch sein, dass die Quecken zu alt sind und die Wirkstoffaufnahme begrenzt ist.

2.   Werden nach dem Häckseln die Stoppeln ge­mulcht, sollte auch hier genügend Zeit für den Wiederaustrieb eingeplant werden. Das bedeutet in der Regel den Nachbau einer Sommerung.

Vorgehensweise zu Mais/Sommerungen:

Die Bekämpfung von Quecke zu Sommerungen ist ebenso einfach wie nachhaltig. Aufgrund der langen Zeit zwischen Ernte der Vorfrucht und Aussaat der Kultur im folgenden Frühjahr, kann trotz Bodenbearbeitung der oberirdische Austrieb der Quecke abgewartet werden. Die Applikation im Herbst und das Einwirken über den gesamten Winter zeigen in der Regel sehr hohe Wirkungsgrade. Der Anbau von Zwischenfrüchten ist zwar ackerbaulich sehr sinnvoll, erschwert aber die Queckenbekämpfung. Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder das Unterlassen der Bodenbearbeitung nach der Ernte (siehe Vorgehensweise nach Getreide) oder die Anwendung nach Vegetationsbeginn im Frühjahr. Aktives Wachstum und ausreichend vorhandene Blattmasse sind auch hier Voraussetzung für einen guten Bekämpfungserfolg.

Grundsätzlich muss nach der Glyphosat-­Appli­kation zur Queckenbekämpfung genügend Zeit bleiben, damit ausreichend Wirkstoffmenge in die Rhizome verlagert werden kann. Dies geschieht unter sehr heißen, trockenen Bedingungen, wie sie zum Zeitpunkt der Bekämpfung öfter vorzufinden sind, natürlich wesentlich langsamer und schlechter als unter wüchsigen Bedingungen. Aus diesem Grund sollten Sie sich frühzeitig darüber im Klaren sein, ob Sie Quecke bekämpfen müssen oder nicht. Bei z.B. Roundup Rekord und Roundup Powerflex sind 2 Tage Wartezeit die absolute Untergrenze (Basis 15 °C), besser sind jedoch auch hier 5 Tage oder mehr. Bei den einfachen Gly­phosat-Produkten sind 10 Tage die Untergrenze (Basis 15 °C), jedoch sind auch hier bei 14 Tagen die Wirkungen deutlich sicherer. Gerade unter ungünstigen Bedingungen sollte die Wartezeiten etwas höher angesetzt werden. Auch bei Applikationen im September/Oktober, sollten 2 bis 3 Tage mehr eingeplant werden.

Die Queckenbekämpfung auf größere, grüne Pflanzen zeigt die deutlich bessere Wirkung. Das beste Stadium ist das Ährenschieben der Quecke. Also: immer möglichst lange warten.

Quecken werden immer mit der vollen Aufwandmenge behandelt, möglichst kleine Tropfen (50 % Abdrift­minderung ist von der Zulassung maximal gefordert!), 150 l Wasser und SSA bzw. Öl. Versuche der LWK Nordrhein-Westfalen haben gezeigt, dass selbst die besser formulierten (und damit meist teureren) Produkte auf einen weiteren Zusatz von SSA (Sperrfristen DüV beachten!) positiv reagieren, insbesondere bei hartnäckigen Kräutern/Gräsern. Der Zusatz von AHL oder sonstigen Zusätzen, die zu einer ätzenden Wirkung auf der Blattoberfläche führen können, sollte unterbleiben. Ist die Blattoberfläche beschädigt, kann die Wirkstoffaufnahme beeinträchtigt werden. Netzmittel sind nur zur Wirkungs­verbesserung da und können verringerte Aufwandmengen nicht kompensieren. Bei hoher Sonnen­einstrahlung (starke Wachsschicht) muss Gly­phosat in den Morgenstunden ausgebracht werden.

Vorgehensweise in Afu-Resistenzgebieten:

Für verschiedene Präparate besteht eine spezielle Zulassung für die Nachsaat-Anwendung. Diese gilt für alle Getreidesaaten, nicht für Raps und ist maximal bis 5 Tage nach der Saat zugelassen. Das Verfahren stellt gerade für Afu-Resistenz-Standorte eine gute Möglichkeit dar, den Gräser-Druck zu reduzieren. Drei Wochen vor der Saat wird der Acker fertig hergerichtet (Scheinbestellung) und die Saat ohne weitere Bearbeitung nur noch ein­ge­schlitzt. Kurz vor der Saat kann dann der Aufwuchs dann behandelt werden! Damit wird der aufgekeimte Afu sicher bekämpft und somit die erste Möglichkeit in der Kultur genutzt, den Druck so gering wie möglich zu halten. Auf Standorten mit normal sensitivem Afu reichen 700 g Glyphosat/ha, während auf Standorten mit weniger sensitivem oder gar resistentem Afu 1200-1500 g Glyphosat/ha benötigt werden. Die besten Erfolge hat man auf feinkrümeligem Acker. Ein Glyphosateinsatz nach der Saat ergibt nur Sinn, wenn die Saat ohne Bodenbearbeitungswerkzeuge vorgenommen wird. Ansonsten werden die Zielpflanzen nicht ausreichend getroffen.

Die Probleme des Verfahrens sind allerdings auch bekannt:

  • Wird vorgearbeitet, besteht die Gefahr der Verschlämmung oder Austrocknung des Bodens bis zur Aussaat.
  • Sobald eine leichte Bearbeitung zur Saat erfolgt, werden Unkräuter/-gräser verschüttet und können sich bis zur Anwendung teilweise nicht ausreichend regenerieren und werden dadurch schlecht benetzt. (s.o.)
  • Die Behandlung lässt sich nicht sicher durchführen, wenn Regen der Befahrbarkeit Grenzen setzt.
  • Bei Starkregen direkt nach der Applikation kann es zum Schaden an der Kulturpflanze kommen, wenn der Keimling aus dem Korn ausgetreten ist.

Bekämpfung von Ausfallgetreide:

Außer den Zulassungsbestimmungen bzw. der knappen Zeit oder dem Stadium der Quecken spielt beim Applikationstermin auch die rechtzeitige Unterbrechung der grünen Brücke eine große Rolle. Vor allem nach einem späten massiven Auftreten von Blattläusen, sollte besonderes Augenmerk dem Ausfallgetreide (Blattläuse) gelten. So kann man oft in Befalls­jahren an Ausfallgetreide massiven Läusebefall feststellen, welche dann vor allem bei Getreide als Folgefrucht und in Gebieten mit Gelbver­zwergungs­virus zur Gefahr für die neue Saat werden. Nach den im Herbst 2023 verheerenden Auswirkungen des Virusbefalls, sind viele Betriebsleiter hier aber noch sensibilisiert. Durch die veränderten Zulassungsbedingungen bei den insektiziden Beizen (s.a. Getreidebeizen) sind hier in der eigentlichen Kultur vor der Saat bis zur ersten sinnvollen insektiziden Behandlung (EC-Stadium, Benetzung) die Möglichkeiten ein­geengt. Somit muss die grüne Brücke unbedingt unterbrochen werden. Glyphosat kann hier eine Ergänzung zur Bodenbearbeitung sein, aber kein Ersatz. In der Regel bringt die Bodenbearbeitung neben der Aufwuchsbeseitigung noch weitere Effekte. Einarbeitung von Stroh und org. Düngern, Schneckenbekämpfung und Brechen der Kapillarität sind nur einige der Effekte. Daher ist die mechanische Bekämpfung in der Regel das Mittel der Wahl. Kann unmittelbar vor der Aussaat nicht sicher gewährleistet werden, dass die Ausfallpflanzen mechanisch beseitigt werden und ein erneutes Anwachsen nach der Bearbeitung möglich scheint, kann vor der Bearbeitung ergänzend ein Glyphosat eingesetzt werden.