Genehmigungen nach § 11(2) PflSchG "Gefahr im Verzuge"


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§ 11 Sonderzulassung für K-Obiol

K-Obiol hat eine § 11.2- Genehmigung ab dem 25. Mai 2010 bis 21.September2010  erteilt bekommen. Die Genehmigung des Inverkehrbringens ist ausschließlich auf die Anwendung gegen Insekten in vorratslagerndem Getreide (Leerraumbehandlung) beschränkt.